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Finca auf Mallorca

Tatort: Finca auf Mallorca Verdeckte Gewinnausschüttung

Tatort: Finca: auf Mallorca -Verdeckte Gewinnausschüttung European@ccounting Center of Competence® 5 08-2016 Redakteur einer namhaften Zeitung sagte z. B. treffend, das Zähneklappern vieler Hauseigentümer aus Port Andratx sei bis Palma zu hören. Die Auswirkungen beschränken sich jedoch nicht nur auf Immobilienbesitzer in Andratx, sondern betreffen alle Haus- und Wohnungseigentümer in Spanien, die ihre Immobilie mit einer S.L. erworben haben. Wir haben zu diesem Thema mehrere Seminare durchgeführt und zahlreiche Beiträge in der spanischen und deutschen Presse verfasst (u.a. Zeitschrift IM- PULSE 07-08 2016 - Artikel: Ferienhaus - So vermeiden Sie Steuerfallen; Zeit- schrift: Deutsches Steuerrecht 7/16 vom 19. Februar 2016 - Artikel: Der deutsche Steuerfahnder auf Mallorca). Aus den Diskussionen ergeben sich zwei wesentli- che Problemkreise, die zu den erheblichen Auswirkungen in Deutschland führen: ■ ■ Wenn von den Mietern - in der Regel sind das die Gesellschafter der S.L. - keine oder keine marktübliche Miete gezahlt wurde, führt das zu der in dem BFH-Urteil benannten vGA. Da in Deutschland die Verjährungsfrist für solche Tatbestände bei 10 Jahren liegt, können die Steuerforderungen nennenswert sein. Die Verjährung in Spanien beträgt grundsätzlich 4 Jahre. Wenn ein Straf- tatbestand vorliegt, erweitert sich die spanische Verjährungsfrist auf 5 Jahre. Aber wie schon gesagt, die spanischen Fristen sind für die deutschen Behör- den nicht massgebend. ■ ■ In der Praxis werden die hier betroffenen SL´s in der Regel mit einem Stamm- kapital in Höhe von 3.000,00 € ausgestattet. Die notwendige Liquidität für den Erwerb und den Unterhalt der Immobilie wird (wurde) der Gesellschaft dann häufig über Gesellschafterdarlehen zur Verfügung gestellt. Auch wenn in der spanischen Bilanz keine Zinsen berücksichtigt und auch nicht bezahlt wurden, müssen die Zinsen in Deutschland bei der Einkommensteuererklärung des Darlehensgebers berücksichtigt werden. Auch für diesen Sachverhalt gilt die 10-Jahresfrist. Damit Sie ein Gespür dafür bekommen, wie die Handels- und Steuerbilanz ihrer spanischen S.L. aussehen müsste, zeigen wir Ihnen im folgenden Kapitel an ei- nem Beispiel. Danach erläutern wir die monetären Auswirkungen durch das BFH-Urteil. Dann beschäftigen wir uns mit der Problematik des Gesellschafterdarlehens. Das ist ebenfalls äußerst wichtig, da die Mehrzahl der Steuerpflichtigen die Meinung vertritt, dass keine Versteuerung in Deutschland erfolgt, weil auf diese Darlehen keine Zinsen gezahlt werden. Diese Meinung ist nur in sehr seltenen Ausnahme- fällen richtig. Zahlreiche Veröffentlichungen Beispiel wie es sein müsste Verjährungsfrist von 10 Jahren PULSE 07-082016 - Artikel: Ferienhaus - So vermeiden Sie Steuerfallen; Zeit-

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